Schulanmeldung
Der Schulanfang ist der Start in eine Welt voller Möglichkeiten.
Liebe Eltern der Schulanfänger im Schuljahr 2027/28,
sollte Ihr Kind zum Schuljahresbeginn 2027/2028 schulpflichtig werden, freuen wir uns über Ihre Anmeldung im Sekretariat unserer Grundschule am:
- 02.09.2026 in der Zeit zwischen 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
- 03.09.2026 in der Zeit zwischen 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Anmeldeformular (siehe Download) ausgefüllt und von allen Sorgeberechtigten unterschrieben
(alternativ schriftliche Einverständniserklärung / Vollmacht des 2. Elternteiles zur
Anmeldung an der Grundschule an der Weinau mit Unterschrift) - Kopie Geburtsurkunde oder entsprechender Nachweis über die Identität des Kindes (Personalausweis, Reisepass, bei Flüchtlingen aktuelle Meldebescheinigung /Aufenthaltsgenehmigung)
- Nachweis bei alleinigem Sorgerecht (aktuelle sog. Negativbescheinigung des Jugendamtes oder gerichtliche Entscheidung) bzw. bei Pflegeeltern entsprechender Gerichtsbeschluss im Original
- Nachweis Masernschutzimpfung (Impfausweis bzw. die ärztliche Bescheinigung oder eine Bestätigung der Leitung der Gemeinschaftseinrichtung) Ihren Personalausweis
Hinweis: Die persönliche Anwesenheit Ihres Kindes ist nicht erforderlich.
Eltern können ihr Kind im Zeitraum vom 1. August bis zum 15. September 2026 alternativ auch über folgendem Link an unserer Grundschule anmelden:
https://schule.sachsen.de/gs-anmeldung
Voraussetzung für die Online Anmeldung:
- Anmeldung nur mit gültiger BundID möglich, alternativ ein anderes Identifikationsmittel (Online-Ausweis, ELSTER-Zertifikat oder EU-Identität), das bei der BundID hinterlegt wurde.
- Eltern und Kind müssen eine Wohnanschrift in Sachsen haben.
- Die Meldeanschrift des Kindes muss mit der Meldeanschrift wenigstens eines Elternteils übereinstimmen.
- Es ist keine Anmeldung an einer Förderschule, Gemeinschaftsschule oder Oberschule vorgesehen.
- Es ist keine Beschulung an einer öffentlichen Grundschule außerhalb des eigenen Schulbezirks gewünscht.
- Für das Kind wurde keine Rückstellung veranlasst.
In allen anderen Fällen bleibt es zunächst beim bisherigen Anmeldeverfahren. Das bisherige Verfahren bleibt auch in den beschriebenen Fällen für die Eltern weiterhin möglich.
Anmeldung zugewanderter schulpflichtiger Kinder
Für die Anmeldung zugewanderter schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher, deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist, wurde seitens des Landesamtes für Schule und Bildung ein Onlineanmeldeportal eingerichtet.
Das Portal ist unter folgendem Link zu erreichen:
